SJ Works

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SJW-Plattform

Stand: 2026-10-11

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Angebote von SJ Works, Sean Justus, Wiesbaden („Anbieter“), insbesondere SJW BI, SJW PIM, SJW Taxes, SJW Connect, SJW ERP und SJW Shipping (zusammen „Apps“), durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB („Kunde“). Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.

2. Vertragsschluss, Freischaltung und Stufen der Apps

  1. Der Kunde registriert sich auf der Plattform. Die Registrierung begründet noch keinen Anspruch auf Nutzung der Apps; der Anbieter prüft sie und schaltet das Kundenkonto frei. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
  2. Jede App befindet sich in einer der Stufen „Entwicklung“, „Beta“ oder „Live“; die jeweilige Stufe wird im Kundenkonto angezeigt. Apps in der Stufe Entwicklung können vom Kunden nicht genutzt werden.
  3. Apps in der Stufe Beta kann der Kunde anfragen; der Anbieter schaltet sie nach Prüfung frei. Die Nutzung in der Beta ist unentgeltlich. Apps in der Stufe Beta sind Vorabversionen; für sie gilt Ziffer 7a.
  4. Mit der Buchung einer App in der Stufe Live schließt der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement ab und hinterlegt dabei ein Zahlungsmittel beim Zahlungsdienstleister Stripe. Das Abonnement beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 7 Tagen. Kündigt der Kunde nicht vor Ende der Testphase, geht es ohne weitere Erklärung in das kostenpflichtige Abonnement über; die erste Abrechnung erfolgt mit Ende der Testphase. Die Testphase wird je Kunde und App nur einmal gewährt.
  5. Wechselt eine App von der Beta in die Stufe Live, setzt ihre weitere Nutzung ab dem Wechsel den Abschluss eines Abonnements nach Absatz 4 voraus. Der Anbieter weist den Kunden im Kundenkonto darauf hin; bis zum Abschluss bleiben die Daten des Kunden erhalten.
  6. Ist im Kundenkonto ein Foundation-Rabatt ausgewiesen, gilt der dort genannte Nachlass für die Laufzeit des jeweiligen Abonnements.

2a. Preise und Zahlung

  • Es gelten die bei Abschluss des Abonnements im Konto angezeigten Preise je App. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt (Reverse-Charge-Verfahren für Unternehmen im EU-Ausland mit gültiger USt-IdNr.).
  • Abonnements laufen monatlich oder jährlich und werden jeweils im Voraus abgerechnet.
  • Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder PayPal. Rechnungen erhält der Kunde elektronisch per E-Mail; Zahlungsdaten und Rechnungen verwaltet er im Kundenportal.
  • Die Abrechnung eines Abonnements beginnt mit dem Ende der Testphase (Ziffer 2 Absatz 4).
  • Schlägt eine Zahlung fehl, versucht Stripe den Einzug erneut. Bleibt eine fällige Zahlung trotz Erinnerung länger als 14 Tage offen, darf der Anbieter den Zugang zur betroffenen App bis zum Ausgleich sperren; die Daten bleiben erhalten.
  • Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Beginn der nächsten Laufzeit in Textform an. Der Kunde kann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

3. Leistungen

Der Anbieter stellt die gebuchten Apps über das Internet bereit. Für den Zugriff auf die JTL-Wawi des Kunden stellt der Kunde einen geeigneten Datenbankzugang bereit. Für die Richtigkeit der Daten in seinen Quellsystemen ist der Kunde verantwortlich.

  • SJW BI: Auswertungen und Dashboards auf Basis der JTL-Wawi.
  • SJW PIM: Pflege und Freigabe von Produktdaten, auch durch Lieferanten und B2B-Kunden des Kunden.
  • SJW Taxes: Erzeugung von DATEV-Buchungsstapeln aus Rechnungen und Zahlungen; auf Wunsch Abruf von PayPal- und Shopify-Payments-Transaktionen und Übertragung an DATEV. Die Buchungsvorschläge ersetzen keine steuerliche Beratung; für die Prüfung und Verbuchung ist der Kunde bzw. seine Steuerkanzlei verantwortlich.
  • SJW Connect: Übertragung von Artikel-, Preis-, Bestands- und Versanddaten aus der JTL-Wawi in den Shopify-Shop des Kunden.
  • SJW Shipping: Erstellung von Versandetiketten bei DHL, DPD und UPS für Lieferscheine aus der JTL-Wawi des Kunden; auf Wunsch des Kunden Rückschreiben der Sendungsnummer und des Versanddatums in die JTL-Wawi. Für den Versand braucht der Kunde eigene Verträge mit den Versanddienstleistern.
  • SJW ERP: Warenwirtschaft mit Stammdaten, Aufträgen, Belegen, Einkauf, Lager und Versand; auf Wunsch Anbindung von Shopify, Versanddienstleistern und Kontoauszügen. Belege sowie Buchungs- und Zahlungszuordnungen prüft der Kunde; die steuerliche und handelsrechtliche Verantwortung für seine Buchführung und Aufbewahrung bleibt bei ihm.

Für die Anbindung von DATEV, PayPal, Shopify und Versanddienstleistern (DHL, DPD, UPS) braucht der Kunde eigene Verträge und Zugänge bei diesen Anbietern. Sie sind Dienstleister des Kunden, nicht Unterauftragnehmer des Anbieters; für deren Leistungen ist der Anbieter nicht verantwortlich.

4. Pflichten des Kunden

  • Zugangsdaten geheim halten und nur berechtigten Personen Konten einrichten.
  • Die Apps nur im Rahmen geltenden Rechts nutzen.
  • Erforderliche Rechtsgrundlagen für die verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherstellen.
  • Ergebnisse der Apps vor ihrer Verwendung prüfen, soweit sie rechtlich oder wirtschaftlich erheblich sind, insbesondere Buchungsstapel und Übertragungen an DATEV, Kontenzuordnungen, Steuerbeträge, Rechnungen und E-Rechnungen, Zahlungszuordnungen sowie Versand- und Zolldaten.
  • Daten, die nur in den Apps gespeichert sind, in angemessenen Abständen über die Exportfunktionen sichern; Daten der Quellsysteme (z. B. JTL-Wawi) sichert der Kunde selbst.

5. Datenschutz

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise.

6. Laufzeit und Kündigung

Abonnements verlängern sich automatisch um die gewählte Laufzeit (ein Monat bzw. ein Jahr), wenn sie nicht vorher gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit im Konto (Kundenportal) möglich; bereits gezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet. Während der Testphase kann der Kunde das Abonnement jederzeit kostenfrei zu deren Ende kündigen. Buchungen ohne Abonnement (Beta) können jederzeit beendet werden. Nach Vertragsende stellt der Anbieter einen Gesamtexport bereit und löscht die Kundendaten gemäß Ziffer 6 des AVV.

7. Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  4. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung aus den Sicherungen des Anbieters und aus den Exporten und Quellsystemen des Kunden bei ordnungsgemäßer Sicherung nach Ziffer 4 erforderlich ist.
  5. Die Apps unterstützen den Kunden bei Buchführung, Rechnungsstellung und steuerlichen Meldungen; sie ersetzen weder die Prüfung nach Ziffer 4 noch eine steuerliche oder rechtliche Beratung.
  6. Die Absätze 2 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Ansprüche nach den Absätzen 2 bis 4 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7a. Vorabversionen

  1. Vorabversionen sind Apps in der Stufe Beta sowie Funktionen, die im Kundenkonto oder in der App als „Beta“, „Vorschau“ oder „Entwicklung“ gekennzeichnet sind. Sie dienen der Erprobung und sind noch nicht für den produktiven Einsatz freigegeben.
  2. Für Vorabversionen ist als Beschaffenheit vereinbart: Sie können Fehler enthalten und unvollständig sein; eine bestimmte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder ein bestimmter Funktionsumfang ist nicht geschuldet. Der Anbieter kann sie jederzeit ändern, unterbrechen oder einstellen. Stellt er eine Vorabversion ein, in der Daten des Kunden gespeichert sind, kündigt er dies, soweit möglich, mindestens 14 Tage vorher an und ermöglicht den Export dieser Daten.
  3. Der Kunde setzt Vorabversionen nicht als einziges System für Vorgänge ein, die für ihn rechtlich oder wirtschaftlich erheblich sind, ohne deren Ergebnisse nach Ziffer 4 zu prüfen. Das gilt insbesondere für Buchhaltung, Übertragungen an DATEV, Rechnungen und E-Rechnungen sowie steuerliche Meldungen.
  4. Soweit der Anbieter eine Vorabversion unentgeltlich bereitstellt, haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für Sach- und Rechtsmängel haftet er nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat. Ziffer 7 Absatz 1 bleibt unberührt.
  5. Ist eine als Vorabversion gekennzeichnete Funktion Teil einer entgeltlichen App, gilt für sie die Beschaffenheit nach Absatz 2 und im Übrigen Ziffer 7. Fehler oder die Einstellung einer solchen Funktion sind kein Mangel der App im Übrigen und berechtigen nicht zur Minderung, soweit die App ohne diese Funktion vertragsgemäß nutzbar bleibt.

8. Übertragung des Vertrags

  1. Der Anbieter darf diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich des AVV, auf eine Gesellschaft übertragen, die den Geschäftsbetrieb „SJ Works“ im Ganzen fortführt und an der Sean Justus unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte hält, insbesondere eine dafür gegründete SJ Works GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) („Nachfolgegesellschaft“). Der Kunde stimmt dieser Übertragung bereits jetzt zu.
  2. Der Anbieter kündigt die Übertragung mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und nennt dabei Firma, Sitz, Registergericht und Registernummer der Nachfolgegesellschaft sowie den Zeitpunkt der Übertragung. Mit diesem Zeitpunkt tritt die Nachfolgegesellschaft an die Stelle des Anbieters. Leistungen, Preise, Laufzeiten, der AVV und die Datenschutzhinweise gelten unverändert fort. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Zeitpunkt der Übertragung in Textform oder im Kundenkonto mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
  3. Für Ansprüche des Kunden, die bis zum Zeitpunkt der Übertragung entstanden sind, haftet Sean Justus neben der Nachfolgegesellschaft weiter.
  4. Auf einen anderen Dritten darf der Anbieter den Vertrag nur übertragen, wenn dieser den Geschäftsbetrieb oder die betroffene App im Ganzen übernimmt. Der Anbieter kündigt eine solche Übertragung mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit den Angaben nach Absatz 2 an; das Kündigungsrecht des Kunden nach Absatz 2 gilt entsprechend.
  5. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wiesbaden.